Am 1. April 2022 ist die QS-Vereinbarung zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in Kraft getreten. Mit dieser setzen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband einen wichtigen Qualitätsmaßstab. SHL Telemedizin unterstützt Anwender*innen darin, die Hürden der vielen Anforderungen zu überwinden.
Telemonitoring ist für Kardiolog*innen eine spannende Perspektive, aber was ist beim Aufbau eines Telemedizinischen Zentrums (TMZ) zu beachten? Von TMZ wird für das Herzinsuffizienz-Monitoring eine zusätzliche Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) gefordert. Allerdings war bisher nicht definiert unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung erfolgt. Mit der QS-Vereinbarung stehen die fachlichen und technischen Kriterien fest. Kardiolog*innen, die ein TMZ aufbauen möchten, können nun besser planen. Die Anforderungen sind zwar komplex aber sie setzen auch einen wichtigen Maßstab für die Qualität der Versorgung.
Die Vereinbarung gibt vor, welche fachlichen Anforderungen erfüllt werden müssen. TMZ-Leistungen können von Ärzt*innen der Fachrichtungen Innere Medizin und Kardiologie durchgeführt und abgerechnet werden. Auch Medizinische Fachangestellte oder Gesundheits- und Krankenpfleger dürfen die Leistungen unter Anleitung und regelmäßiger Überwachung von Fachärzt*innen ausführen. Das hat den Vorteil, dass Telemedizinische Zentren Aufgaben unter bestimmten Voraussetzungen delegieren können und dadurch bei der Betreuung ihrer Patient*innen entlastet werden.
Die QS-Vereinbarung legt außerdem fest, welche technischen Kriterien für eine Genehmigung erfüllt sein müssen. Das TMZ muss zum Beispiel eine automatisierte Analyse der Messdaten gewährleisten. Bei Über- oder Unterschreiten von zuvor festgelegten Grenzwerten soll eine Warnmeldung erfolgen. Grundsätzlich müssen Messgeräte, Übertragungsgeräte und Software miteinander kompatibel und für den Anwendungszweck geeignet sein. Das heißt, auch die Ausstattung muss hohe Qualitätsstandards erfüllen.
Dazu kommt, dass die Erfüllung aller Anforderungen bei der Antragsstellung gegenüber der KV nachzuweisen ist. Partner von SHL Telemedizin erhalten diesen Nachweis, denn mit unserem Angebot telecor erfüllen wir alle technischen und organisatorischen Anforderungen. Mit telecor können sich Kardiolog*innen somit vollkommen auf die Praxis fokussieren.
Grafik: iStock.com/PIKSEL
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