Digitale Innovationen bieten die Chance, attraktive Leistungen in der Praxis anzubieten und gleichzeitig die Patientenversorgung zu verbessern. Dazu gehören neue Behandlungsmöglichkeiten wie Fernbehandlung und Telemonitoring, die auch die Wirtschaftlichkeit einer Praxis positiv beeinflussen können. Kurz gesagt: Telemedizin verschafft Praxen einen echten wirtschaftlichen Vorsprung. Wir unterstützen Hausärzt*innen und Kardiolog*innen bei der Umsetzung!
Patient*innen schätzen Telemedizin
Eine Bitkom-Umfrage zeigt: Viele Patient*innen sind von telemedizinischen Angeboten wie der Videosprechstunde überzeugt. So schätzen 51 Prozent die Zeitersparnis und 38 Prozent empfinden die Videosprechstunde als besonders komfortabel. Auch das Telemonitoring wird geschätzt – insbesondere die engmaschige Betreuung bei chronischen Erkrankungen. Von uns betreute Patient*innen mit Herzinsuffizienz berichten, dass sie sich durch das Telemonitoring wesentlich sicherer fühlen und sich erhoffen, durch die Fernüberwachung Probleme rechtzeitig zu erkennen. Patient*innen schätzen an der Telemedizin somit, dass sie Versorgungsangebote wahrnehmen können, die für sie sonst nicht in der Betreuungsintensität oder nur nach aufwändigen Fahrtwegen möglich wären. Telemedizin ist damit nicht nur komfortabel, sie bietet Patient*innen auch die Chance, bewusster und individueller von Gesundheitsleistungen zu profitieren.
Leistungsangebot durch Telemedizin erweitern
In der Regel mangelt es in Praxen nicht an der Menge von Patient*innen. Vielmehr ist es eine Herausforderung, alle Patient*innen bestmöglich zu versorgen und gleichzeitig die Praxis wirtschaftlich zu führen. Ein Lösung ist die gezielte Erweiterung des Leistungsspektrum – zum Beispiel durch die Gründung eines Telemedizinzentrums. Auch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kassen- und Selbstzahlerleistungen kann helfen. Telemonitoring ist ein gutes Beispiel für unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten.
Abrechnung von Telemonitoring bei Herzinsuffizienz:
- EBM: Für Patient*innen, die den Einschlusskriterien entsprechen, erfolgt das Telemonitoring innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Dazu gehört unter anderem eine chronische Herzinsuffizienz in den Stadien NYHA-II und NYHA III jeweils mit einer linksventrikulären Ejektionsfraktion (LVEF) < 40 Prozent.
- GOÄ: Die Hälfte aller Herzinsuffizienz-Patient*innen hat jedoch eine LVEF > 40 Prozent und fällt damit aus den Kriterien heraus. Die aktuellen Abrechnungsempfehlungen der BÄK und des PKV-Verbandes erweitern die Möglichkeiten außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung. Demnach sind beim Telemonitoring bei Herzinsuffizienz Analogberechnungen nach GOÄ möglich. Dies ist der Fall, wenn Patient*innen mit einer EF > 40 Prozent im letzten Jahr eine oder mehrere Hospitalisierungen wegen einer kardialen Dekompensation hatten.
Mit telemedizinischen Leistungen können Ärzt*innen noch besser auf die Bedürfnisse von Patient*innen eingehen und die Patientenzufriedenheit verbessern. Durch unterschiedliche Abrechnungsmöglichkeiten können Ärzt*innen das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz noch mehr Patient*innen ermöglichen und so gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit ihrer Praxis verbessern. In Zukunft wäre ein solches Leistungsangebot mit Telemonitoring auch für andere Anwendungsfälle wie COPD, Diabetes und Schwangerschaftsbluthochdruck denkbar.
Wir bringen Telemedizin in Ihre Praxis!
Es zeigt sich: Die Nachfrage nach Telemedizin ist da. Praxen können mit individuellen telemedizinischen Angeboten viel erreichen – sowohl für die Gesundheitsversorgung als auch für die wirtschaftliche Stabilität der Praxis. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihr Angebot unkompliziert um telemedizinische Leistungen erweitern – von der medizinischen Beratung und Fernbehandlung bis hin zum Aufbau eines eigenen Telemedizinzentrums. Richtig eingesetzt, kann Telemedizin das Bild einer modernen, patientenorientierten Arztpraxis grundlegend verändern. Wir sind überzeugt: Das Jahr 2024 bringt noch viele Telemedizin-Chancen für Praxen. Lassen Sie uns diese nutzen!
Grafik: iStock.com/svetikd
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