Die Telemedizin – ob Fernbehandlung, Telemonitoring oder DiGA – haben in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Auch, wenn es anfangs nur langsam voranzugehen scheint, ist schon heute viel mehr möglich. Viele überzeugende Beispiele zeigen, dass wir bisher nur einen Bruchteil des Potenzials der Telemedizin nutzen konnten. Mit langjährigem Know-how unterstützt die SHL Telemedizin Gruppe Kassen und Ärzt*innen beim Aufbau telemedizinischer Angebote.
Der Markt für Telemedizin wächst weltweit rasant. Laut Astute Analystica wird er von 2021 bis 2026 jährlich um 28,4 Prozent wachsen. Dies zeigt, dass die Telemedizin nicht nur ein vorübergehender Trend ist, sondern sich zu einer festen Größe in der Gesundheitsversorgung entwickelt. Dabei wird die Telemedizin von verschiedenen Faktoren getrieben. Gesellschaftliche Entwicklungen wie der demografische Wandel und die Zugänglichkeit, Effizienz und Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung spielen eine entscheidende Rolle. Die technologische Entwicklung ermöglicht immer mehr Menschen den Zugang zu telemedizinischen Angeboten.
Wie ePA und E‑Rezept die Fernbehandlung bereichern
Auch die fortschreitende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) bietet enormes Potenzial für die Telemedizin. Durch die digitale Erfassung und Bereitstellung von medizinischen Daten können Ärzt*innen besser auf die individuellen Bedürfnisse von Patient*innen eingehen und fundierte Entscheidungen treffen – auch aus der Ferne. Je mehr Menschen in Zukunft die ePA nutzen, desto größer sind die Vorteile für die Fernbehandlung und die gesamte Versorgung.
Ein weiterer Schritt in Richtung einer umfassenden Telemedizin ist das E‑Rezept. Durch die digitale Verschreibung von Medikamenten können Patient*innen ihre Rezepte bequem online erhalten und in ihrer Apotheke abholen. Dies vereinfacht nicht nur den Prozess, sondern ermöglicht es auch Ärzt*innen, Patient*innen aus der Ferne zu behandeln und deren Medikation anzupassen. Und das E‑Rezept wird kontinuierlich um wertvolle Funktionen wie Mehrfachverordnungen, eine Familienfunktion oder auch das Einlösen des E‑Rezept per QR-Code erweitert.
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz – Vorreiter der Telemedizin
Gerade das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz hat in den letzten Jahren bewiesen: In der Telemedizin geht es voran. Beim Telemonitoring werden medizinische Daten wie Blutdruck oder Blutzucker aus der Ferne überwacht und übermittelt. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Gesundheitszustandes und bietet Patient*innen die Möglichkeit, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, während Ärzt*innen gleichzeitig eine umfassende Betreuung gewährleisten können. Diese Versorgungsvorteile haben sich auch rechtlich durchgesetzt. Mit dem G‑BA-Beschluss zum Telemonitoring von Herzinsuffizienz-Patient*innen wurde das telemedizinische Angebot als Kassenleistung ermöglicht – ein großer Schritt für die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telemedizin.
Potenziale der Telemedizin nutzen
Telemedizin kann schon heute viel mehr, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Und wir stehen gerade erst am Anfang einer wichtigen Wende in der medizinischen Versorgung. Denn, während die technische Entwicklung rasant voranschreitet, brauchen gesetzliche Prozesse und strukturelle Veränderungen oft noch Zeit. Um Telemedizin in der Praxis zu ermöglichen, bedarf es daher passender Rahmenbedingungen. Mit unserer langjährigen Expertise in der Telemedizin helfen wir, telemedizinische Angebote als Kassenleistung oder im Rahmen von Selektivverträgen mit Krankenkassen zu etablieren. Wir sind überzeugt: Wer das Potenzial telemedizinischer Innovationen voll ausschöpfen will, muss den Blick über den Tellerrand wagen. Denn wir sehen nur die Spitze des Eisbergs.
Grafik: iStock.com/ fizkes
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