Telemedizin eröffnet die Chance, unabhängig vom Wohnort und anderen Faktoren, allen den Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Doch wer profitiert tatsächlich von der Telemedizin? Was können wir für gesundheitliche Chancengleichheit tun? SHL setzt dafür auf eine enge Zusammenarbeit mit Kassen und Ärzt*innen.
In der Theorie können alle Patient*innen Telemedizin in Anspruch nehmen und damit niedrigschwellig an einer hochwertigen medizinischen Versorgung teilhaben. In der Praxis gibt es allerdings Lücken. Denn laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bieten noch nicht alle Arztpraxen Leistungen wie die Videosprechstunde an, im Jahr 2021 waren es gerade mal 37 Prozent. Darüber hinaus können auch soziale und gesellschaftliche Aspekte beeinflussen, wer Telemedizin nutzen kann. Dabei stellt sich die Frage: Wer profitiert von der Telemedizin? Zwei unterschiedliche Perspektiven geben Aufschluss.
Digitale Kluft: Benachteiligte Gruppen können von einem schlechteren Zugang zur Telemedizin betroffen sein
Grundsätzlich können benachteiligte Gruppen einen besonders großen Nutzen aus der Telemedizin ziehen, da Faktoren wie beispielsweise eine schlechte Infra- und Versorgungstruktur überwunden werden können. Allerdings besteht auch das Risiko, dass jene Gruppen durch technische Barrieren oder fehlende Kompetenzen schlechter erreicht werden. Das wird auch in den Ergebnissen des D21 Digital Index 2020/2021 deutlich: Nur 20 Prozent aus der Gruppe der formal niedrig gebildeten Personen können sich vorstellen, sich per Videosprechstunde behandeln zu lassen, während es bei den formal hoch gebildeten Personen 43 Prozent sind. Neben dem Bildungsstand spielen auch Faktoren wie hohes Alter, eingeschränkte digitale Kompetenz, niedrige Gesundheitskompetenz, geringes Einkommen und fehlende Sprachkenntnisse eine Rolle. Auch für Landbewohner und ethnische Minderheiten kann es schwieriger sein, Telemedizin in Anspruch zu nehmen.
Digitale Brücke: Telemedizin erreicht besonders benachteiligte Gruppen
Doch es gibt auch Anhaltspunkte dafür, dass Telemedizin Faktoren der gesundheitlichen Ungleichheit überwinden und damit besonders benachteiligte Gruppen erreichen kann. So fanden Forscher*innen der Johns Hopkins University und des Brigham and Women’s Hospital in Boston in einer Studie während der Corona-Pandemie heraus: Sowohl der Zugang zur Telemedizin als auch die Inanspruchnahme stiegen in der Gruppe der sozial Benachteiligten im Vergleich zu Patient*innen in weniger benachteiligten Stadtteilen signifikant an. Lediglich mit zunehmendem Alter sank die Wahrscheinlichkeit der Nutzung. Diese Ergebnisse zeigen ermutigend, dass Telemedizin auch eine digitale Brücke bauen kann, mit der mehr Menschen eine umfassende medizinische Versorgung erhalten können.
Auf die Frage „Wer profitiert von der Telemedizin?“ gibt es unterschiedliche Antworten. Das oberste Ziel bleibt allerdings das Gleiche: Es sollte allen Patient*innen ermöglicht werden, Telemedizin in Anspruch zu nehmen. Aus dem PraxisBarometer Digitalisierung 2021 der KBV geht hervor: 37 Prozent der Arztpraxen bieten Patient*innen schon die Videosprechstunde an. Das bedeutet auf der anderen Seite allerdings auch: Die Mehrheit der Patient*innen hat bei ihren Ärzt*innen noch keine Möglichkeit, die Videosprechstunde zu nutzen. Damit mehr Patient*innen Leistungen wie die Videosprechstunde oder das Telemonitoring in Betracht ziehen können, ist der Ausbau des Angebots ein wichtiger Schritt nach vorne.
Deshalb arbeitet SHL Telemedizin eng mit Kassen und Ärzt*innen zusammen, um möglichst allen Patient*innen den Zugang zur Telemedizin zu ermöglichen. Ärzt*innen können durch Selektivverträge mit den Kassen und unserer technischen Unterstützung ihr Angebot sinnvoll erweitern. Denn Telemedizin leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe an einer hochwertigen Gesundheitsversorgung.
Grafik: iStock.com/FilippoBacci
Teilen