In den letzten Jahren hat sich viel getan rund um die Regelungen zu Fernbehandlung, Telemonitoring und Co. Ein besonderer regulatorischer Schritt war die Einführung des Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz als Kassenleistung. Nun folgt mit dem Digital-Gesetz eine weitere große Chance, die Telemedizin in der Regelversorgung voranzubringen.
Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens beschleunigt werden. Neben der verpflichtenden Einführung des E‑Rezeptes und einer Opt-out-Lösung für die ePA enthält der Gesetzentwurf auch wichtige Neuerungen für die Telemedizin. Darin heißt es: „Telemedizin soll ein fester Bestandteil der Gesundheitsversorgung werden“. So ist laut DigiG beispielsweise eine offizielle Statistik zur Anzahl der Herzinsuffizienz-Telemedizin-Zentren geplant.
Videosprechstunden ohne Grenzen
Eine wichtige Neuerung betrifft die Videosprechstunden. Bisher galt die 30-Prozent-Regel, nach der Ärzt*innen maximal 30 Prozent ihrer Sprechstunden als Videosprechstunde anbieten durften. Mit dem neuen Gesetz soll diese Beschränkung aufgehoben werden. Das bedeutet: Schon bald kann die Videosprechstunde nach dem tatsächlichen Versorgungsnutzen eingesetzt werden.
Assistierte Telemedizin in der Apotheke
Darüber hinaus soll mit dem Digital-Gesetz die assistierte Telemedizin in Apotheken eingeführt werden. Mithilfe von Telemonitoring und Videosprechstunden können Patient*innen ortsunabhängig bei der Beurteilung ihrer Symptome und beim Medikamentenmanagement unterstützt werden. Das kommt besonders Patient*innen in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität zugute. Das Digital-Gesetz schafft damit die Basis für einen weiteren niedrigschwelligen Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Patientenzentrierung dank ePA
Auch die elektronischen Patientenakte (ePA) soll durch das DigiG zu einem festen Bestandteil der Versorgung werden. Das gilt auch für die Fernbehandlung – hier könnte die Nutzung der ePA verpflichtend werden. Wie die ePA die Fernbehandlung bereichert: Sie ermöglicht Ärzt*innen, jederzeit und ortsunabhängig auf Patientendaten zuzugreifen und ermöglicht so eine individuelle, patientenzentrierte und sichere Behandlung aus der Ferne.
Disease-Management bei Diabetes
Das DigiG eröffnet auch im Bereich des Disease-Managements neue Möglichkeiten für die Telemedizin. Denn zukünftig sollen digitale Patientenprogramme – im Zusammenspiel von Telemedizin, ePA, DiGA und eMP – die Behandlung von Diabetes unterstützen. Mit Hilfe von Telemonitoring könnten dann beispielsweise die erhobenen Vitaldaten direkt in die ePA einfließen und für die weitere Versorgung genutzt werden. Zahlreiche Studien belegen bereits den positiven Effekt von Telemonitoring bei Diabetes: Telemonitoring bei Diabetes senkt den Blutdruck sowie den HbA1c-Wert und reduziert den BMI. So ermöglicht das Gesetz mit der Integration von Telemedizin einen großen Mehrwert für die Versorgung von Diabetes-Patient*innen.
Mehrwerte der Telemedizin nutzen
Das Digital-Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Telemedizin in Deutschland voranzubringen und ihre Potenziale voll auszuschöpfen. Auch Entwicklungen wie die Forderung nach Fernbehandlung aus dem Homeoffice oder die stärkere Verzahnung von Telemedizin und TI-Anwendungen zeigen: Der Weg für Telemedizin in die Regelversorgung wird geebnet. Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise in der Entwicklung telemedizinischer Kassenleistungen unterstützen wir Sie auf diesem Weg. Lassen Sie uns gemeinsam die regulatorischen Chancen nutzen, um die Potenziale der Telemedizin voll auszuschöpfen!
Grafik: iStock.com/skynesher
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